Für Arbeitgeber
Das Angebot des Dienstradleasings ist ideal für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit einem innovativen und umweltfreundlichen Incentive motivieren und langfristig an die Firma binden möchten. Mit der Möglichkeit, ein Fahrrad zu besten Konditionen zu leasen, steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens.
Die besonderen Highlights sind:
- Einsparung für Arbeitnehmer von bis zu 40% gegenüber dem Privatkauf
- Geringe monatliche Raten
- Durch Nutzung der 0,25%-Regelung ist die private Nutzung des Bikes garantiert
- Kein administrativer Aufwand für den Arbeitgeber
- Übernahme der Versicherungskosten durch den Arbeitgeber aus eingesparten Lohnnebenkosten
- Mitnahme des Bikes bei Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen
Durch das Leasen eines Dienstrades, erhält Ihr Mitarbeiter einen Anteil des Gehalts über den festgelegten Zeitraum der Leasingdauer als Sachbezug. Es handelt sich dabei also um eine Gehaltumwandlung, die Ihre Lohnnebenkosten reduziert. Dadurch bieten Sie Ihren vorhandenen und zukünftigen Arbeitnehmern ein wertvoller Benefit und präsentieren sich im „War for Talents“ als attraktiver Arbeitgeber.
Für Ihre Arbeitnehmer ergibt sich aus der sogenannten 0,25%-Regelung dabei auch bei der privaten Nutzung des Dienstrades ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil:
Seit der Neuregelung durch die obersten Finanzbehörden gilt seit Anfang 2020, die 0,25 %-Regelung. Danach wird der Bruttolistenpreis des Rades (1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) dem steuerpflichtigen Gehalt des Arbeitnehmers aufgeschlagen. Daraus entsteht dem Arbeitnehmer ein sogenannter geldwerter Vorteil. Ist ein solcher geldwerter Vorteil mit einem Sachbezug verbunden, gilt dieser laut dem EStG immer als Einnahme und dadurch als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen.
Der Nutzen: Weil der geldwerte Vorteil bei dieser Form unseres Angebots versteuert wird, ist die private Nutzung des betrieblichen Fahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausdrücklich erlaubt. Jede Beschränkung auf die ausschließliche Nutzung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt somit.
Sofern Ihre Arbeitnehmer daran interessiert sind, können diese auf Basis eines Leasingvertrags auch mehr als ein Fahrrad oder E-Bike zu einer günstigen monatlichen Leasingrate erhalten.
Bei voller Kostenübernahme durch den Arbeitgeber entfällt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmer und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (gilt für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h). Bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt immer die 0,25-Prozent-Regel, unabhängig davon, wer der Leasingnehmer ist oder wer die Kosten des Leasings trägt. Die genauen finanziellen Vorteile durch die Nutzung des Dienstrad-Modell, können Ihre Arbeitgeber jederzeit mit unserem Leasingrechner ermitteln.
Krankenkassen und Ärzte empfehlen mindestens dreimal 30 Minuten Bewegung pro Woche. Ein Dienstfahrrad ist für viele Arbeitnehmer eine ideale Möglichkeit, sich dieses gesunde Maß an Bewegung bereits morgens auf dem Weg zur Arbeit zu verschaffen. Die Mitarbeiter sind frisch und leistungsfähig und beginnen ihren Arbeitstag voller Elan. Laut einer Studie des niederländischen Forschungsinstituts TNO fehlen Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, im Schnitt mehr als einen Tag weniger pro Jahr als Kollegen, die nicht das Rad nutzen.
Es gilt: Je häufiger die Mitarbeiter mit dem Rad kommen und je länger der zurückgelegte Weg ist, desto seltener werden sie krankgeschrieben. Durch Anbieten und Unterstützen des Fahrrad-Leasings in Ihrem Unternehmen fördern Sie also die Motivation und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.